Die Satzung des Unternehmens sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich zu einem Auslagenersatz nach Abschluss des Geschäftsjahres ein festes Honorar erhalten. Die Mitwirkung in Ausschüssen des Aufsichtsrats wird zusätzlich honoriert. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld für jede Sitzung des Aufsichtsrats und eines seiner Ausschüsse, an der sie als Mitglieder teilnehmen.
Vergütungssystem von 9. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2025
Am 22. Juni 2022 hat die Hauptversammlung mit einer großen Mehrheit von 99,84% unter Tagesordnungspunkt 7 die seit dem 9. Dezember 2021 bestehenden Vergütungsregelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats in § 10 der Satzung bestätigt und das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen. Dieses Vergütungssystem ist noch bis zum 31. Dezember 2025 wirksam.
Vergütungssystem ab 1. Januar 2026
Am 27. Mai 2025 hat die Hauptversammlung mit einer großen Mehrheit von 99,38% unter Tagesordnungspunkt 7 ein geändertes Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats und eine entsprechende Neufassung von § 10 der Satzung beschlossen. Dieses Vergütungssystem findet ab dem 1. Januar 2026 Anwendung.