Daimler Truck

SpeakUp @ Daimler Truck
– unser Hinweisgebersystem

Nur mit Fairness und Ehrlichkeit können wir langfristige Ziele gemeinsam erreichen und ein vertrauensvolles Miteinander in unserem Unternehmen sicherstellen. Unser Hinweisgebersystem SpeakUp (ehemals Hinweisgebersystem Business Practices Office, BPO) hilft uns dabei, Fehlverhalten und Regelverstöße direkt anzusprechen. SpeakUp ist ein wichtiges Element guter Unternehmensführung und integraler Bestandteil unseres Compliance Management Systems im gesamten Daimler Truck-Konzern.

Der Arbeitsalltag bei Daimler Truck ist so vielfältig und abwechslungsreich wie unsere Produkte und Services. Was uns eint, ist eine Kultur, in der jede und jeder Einzelne seine Meinung und auch Kritik frei äußern kann. Diese Leitlinien haben wir in unserem Daimler Truck Code of Conduct, unserer Verhaltensrichtlinie, verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgehalten. Gleichzeitig leiten wir daraus auch unsere Erwartungshaltung an all unsere Geschäftspartner ab: die Daimler Truck Business Partner Standards. Für Fälle, in denen der persönliche Dialog an seine Grenzen stößt, oder potenzielles Fehlverhalten beobachtet wird, steht unser Hinweisgebersystem „SpeakUp“ für Beschäftigte und Dritte zur Verfügung. Als wichtiges Instrument sichert es integres Verhalten, schafft Vertrauen, und stärkt so unsere Verhaltensgrundsätze.
Jörg Stuber
Jörg Stuber Director Compliance & Governance Systems

Nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Beschäftigten und anderen Personen abwenden, sowie die durch Fehlverhalten geschädigten Personen schützen. Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat für uns höchste Priorität. Wenn wir Fehlverhalten oder potentielle Regelverstöße erkennen, zögern wir nicht, diese direkt anzusprechen. Über unser Hinweisgebersystem SpeakUp können Hinweise auf Fehlverhalten und Verstöße in einem geschützten Rahmen - auch in anonymer Form - angesprochen werden. SpeakUp steht weltweit sowohl unseren Beschäftigten als auch externen Dritten zur Verfügung.

Hinweis: Beschwerdeverfahren für die Daimler Truck-Lieferkette
Potentielle Verstöße gegen unsere Business Partner Standards, insbesondere Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen von Umweltschutzvorgaben unserer direkten und indirekten Lieferanten, können ebenfalls an SpeakUp gemeldet werden. Beim Hinweisgebersystem SpeakUp eingehende Meldungen werden an die für das Beschwerdeverfahren intern zuständige Stelle weitergeleitet.
Das Beschwerdeverfahren für die Lieferkette von Daimler Truck dient der Bearbeitung von Hinweisen oder Beschwerden zu potentiellen Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen von Umweltschutzvorschriften entlang der Lieferketten der Daimler Truck AG. Weitere Informationen finden Sie hier.

Grundsätzlich werden die bei SpeakUp eingehenden Hinweise anhand der Risiken für das Unternehmen, unsere Beschäftigten und andere Personen kategorisiert und werden je nach den Risiken und Besonderheiten des Hinweises entweder auf Konzernebene oder auf lokaler Ebene untersucht. Unser Hinweisgebersystem SpeakUp ist zuständig für Verstöße mit einem hohen Risiko.

  • Beispiele für Regelverstöße, die auf Konzernebene untersucht werden
    • Rechnungslegungs- und Buchführungsverstöße mit erheblicher Auswirkung, die extern erkennbar sind
    • schwere Verstöße im Zusammenhang mit technischen Spezifikationen und / oder technischer Sicherheit
    • Verletzung von Menschenrechten 
    • Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften und / oder Nichteinhaltung von produktbezogenen Umweltvorschriften
    • Exportkontrollverletzungen, Verletzung von Sanktionen
    • schwere Verletzungen der Integrität des Hinweisgebersystems, z. B. schwerer Verstoß gegen die Anonymität der Hinweisgeber, schwerer Verstoß gegen die Meldepflicht
    • andere hohe Risiken, z. B. Regelverstöße mit hohem Schaden (über 100.000 Euro) für das Unternehmen
    • Regelverstöße, die wahrscheinlich dem Ruf des Unternehmens schwerwiegend schaden können
    • schwere Verstöße gegen konzernintern geltende Vereinbarungen zulasten der Beschäftigten.

Nach Eingang des Hinweises erfolgt eine risikobasierte Erstbeurteilung des potentiellen Regelverstoßes. Bei Hinweisen mit Konzernrelevanz wird eine rechtliche Vorprüfung des Sachverhaltes durchgeführt. Wenn sich der Verdacht bei der Prüfung erhärtet, wird der Fall mit einem konkreten Untersuchungsauftrag der zuständigen Untersuchungseinheit (Konzernrevision oder Rechtsabteilung) zugewiesen. Das Hinweisgebersystem SpeakUp stellt dabei für alle eingehenden Hinweise sicher, dass gemeldete Verstöße in einem fairen und unabhängigen Verfahren effektiv untersucht werden.

Hinweisgeber werden vom Unternehmen bestmöglich geschützt und ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Die Benachteiligung und/ oder Einschüchterung eines Hinweisgebers wegen seiner Meldung wird nicht hingenommen.

Der vom Vorwurf Betroffene erhält – so früh wie möglich – die Gelegenheit zur Stellungnahme. Solange ein Verstoß nicht nachgewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Belastende wie entlastende Tatsachen werden gleichermaßen in die Untersuchung einbezogen. Das SpeakUp-Team begleitet die Bearbeitung von Hinweisen bis zum Abschluss des Verfahrens. Dabei wird stets höchste Vertraulichkeit und Unabhängigkeit sichergestellt. Darüber hinaus legen wir bei unserem Hinweisgebersystem Wert auf Fairness – sowohl im Umgang mit hinweisgebenden Personen als auch mit Beschäftigten, die von einem Vorwurf betroffen sind. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird durchgehend gewahrt und in jedem Einzelfall wird geprüft, welche Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Die Zuständigkeitskriterien unseres Hinweisgebersystems SpeakUp können aufgrund von lokalen rechtlichen Anforderungen variieren. Diese Prüfung wird nach Eingang einer Meldung durch unsere Fallbearbeiter des Hinweisgebersystems durchgeführt.

Bitte beachten Sie: Sollte Ihr Hinweis nicht auf Konzernebene aufgeklärt werden, kann Ihre Meldung nach eingehender Prüfung an den zuständigen Bereich (z. B. an den Personalbereich oder die Konzernsicherheit) bei Daimler Truck weitergeleitet werden. Wir stellen dadurch sicher, dass alle eingehenden Hinweise von dem zuständigen Team bearbeitet werden, sei es auf Unternehmens- oder lokaler Ebene. Ihre Daten werden dabei ebenfalls vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie zudem, dass unser Hinweisgebersystem aus rechtlichen Gründen einen Hinweis ohne hinreichend konkrete Anhaltspunkte nicht weiterbearbeiten darf.

Daimler Truck bemüht sich nach besten Kräften eingehende Meldungen zeitnah und ohne schuldhaftes Zögern zu bearbeiten. Gleichzeitig wird darauf geachtet, dass der hinweisgebenden Person im Rahmen der Erstprüfung und ggf. anschließenden Untersuchung ausreichend Zeit eingeräumt wird, auf Rückfragen zu antworten und relevante Aspekte des Sachverhaltes vorzutragen. Abhängig von Umfang und Komplexität des Sachverhaltes kann die sachgerechte Prüfung eines Hinweises wenige Wochen bis hin zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen.

Ihre Hinweise helfen uns, schwere Nachteile für unser Unternehmen, unsere Beschäftigten sowie unsere Geschäftspartner abzuwenden. Wenn Sie einen (potentiellen) Regelverstoß beobachten oder Anlass zu der Vermutung haben, dass ein Verstoß vorliegen könnte, zögern Sie bitte nicht, sich an unser Hinweisgebersystem SpeakUp zu wenden.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.

Falls Sie konkrete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße im Zusammenhang mit dem Daimler Truck-Konzern wahrnehmen, können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten an das Hinweisgebersystem SpeakUp wenden.

Kontakt Hinweisgebersystem SpeakUp

Das Daimler Truck-Hinweisgebersystem ist weltweit über die Plattform SpeakUp erreichbar. Die Meldung eines (potentiellen) Regelverstoßes ist zu jedem Zeitpunkt und mit Auswahl einer Vielzahl von Sprachen – auf Wunsch auch anonym – möglich. Eine Kommunikation mit dem Hinweisgebersystem SpeakUp ist über die Plattform auch bei anonymen Meldungen möglich.

Hinweisgebersystem SpeakUp

Informationspflichten gemäß DSGVO

 

Unsere SpeakUp-Plattform - Informationen, Fragen und Antworten

Unsere SpeakUp-Plattform ermöglicht es Ihnen, potentielles Fehlverhalten entweder schriftlich über eine geschützte Webseite oder per Sprachmitteilung über eine kostenfreie Telefonnummer an unser SpeakUp-Team zu melden. In beiden Fällen können Sie die Sprache, in der Sie mit unserem Team Kontakt aufnehmen möchten, frei auswählen.
Nachdem Sie eine Nachricht (schriftlich oder per Sprachmitteilung) hinterlassen haben, erhalten Sie jeweils eine zufällig generierte Fallnummer und vergeben Ihr persönliches Passwort. Ihre Fallnummer und Ihr Passwort benötigen Sie im Anschluss, um Rückmeldungen und/oder Rückfragen unseres Teams über die Plattform abzurufen und mit uns in Kontakt zu treten. 
Auf diese Weise können Sie zu jedem Zeitpunkt in einer geschützten Umgebung anonym mit unserem SpeakUp-Team kommunizieren. Es steht Ihnen frei, ob Sie zusätzlich Ihre Kontaktdaten hinterlassen möchten.

  • Ist die SpeakUp-Plattform jederzeit erreichbar?

    Ja, unsere SpeakUp-Plattform ist 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr erreichbar.

  • Sind Rückschlüsse auf meine Person möglich, wenn ich eine Sprachmitteilung hinterlasse?

    Unser SpeakUp-Team erhält eine getippte Wort-für-Wort Transkription Ihrer Sprachmitteilung. Sie haben vollständige Kontrolle über den Inhalt Ihrer Nachricht: Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten in Ihrer Mitteilung, werden auch diese an das SpeakUp-Team weitergeleitet. Hinterlassen Sie keine Kontaktdaten, wird Ihre Anonymität gewährleistet und unser SpeakUp-Team kann keine Rückschlüsse auf Ihre Person ziehen.

  • Ich möchte anonym bleiben, jedoch eine Antwort des SpeakUp-Teams erhalten - Was kann ich tun?

    Über unsere SpeakUp-Plattform erhalten Sie eine Fallnummer. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf, um sich mit unserem SpeakUp-Team auszutauschen. Die Fallnummer ermöglicht es Ihnen über die SpeakUp-Plattform die Rückmeldungen und/oder Rückfragen unseres SpeakUp-Teams zu lesen oder anzuhören und sich weiter zu einem Vorgang auszutauschen.

  • Kann ich eine Nachricht in meiner Muttersprache hinterlassen?

    Ja, Sie können eine Nachricht in Ihrer Muttersprache hinterlassen. Auf unserer SpeakUp-Plattform können Sie zwischen einer Vielzahl an Sprachen auswählen. Auch die Antworten unseres SpeakUp-Teams erhalten Sie in der von Ihnen ausgewählten Sprache.

  • Kann ich über die SpeakUp-Plattform Dokumente hochladen?

    Ja, wenn Sie über unsere SpeakUp-Plattform eine schriftliche Nachricht hinterlassen, haben Sie die Möglichkeit, (elektronische) Dokumente anzuhängen.

  • Was kann ich tun, wenn ich meine Fallnummer und/oder mein Passwort vergessen habe?

    Wenn Sie Ihre Fallnummer und/oder Ihr Passwort vergessen haben, bitten wir Sie, uns Ihre Nachricht nochmals zu übermitteln. Sie erhalten dann eine neue Fallnummer und können ein neues Passwort vergeben. Für die weitere Kommunikation mit unserem SpeakUp-Team nutzen Sie anschließend Ihre neue Fallnummer und Ihr neues Passwort.

Darüber hinaus erreichen Sie das Hinweisgebersystem SpeakUp auch unter folgender Adresse:

Daimler Truck AG
TL/GCB
001/DTF04
Postfach 10 01 54
70745 Leinfelden-Echterdingen
E-Mail: speakup@daimlertruck.com

Neutraler Mittler

In Deutschland steht Hinweisgebern als weitere Anlaufstelle ein externer Neutraler Mittler zur Verfügung. Der Neutrale Mittler ist ein vom Unternehmen bestellter unabhängiger Rechtsanwalt, der gegenüber dem Unternehmen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Auch ihm können sich Hinweisgeber anvertrauen, wenn sie Anhaltspunkte für Regelverstöße im Zusammenhang mit dem Daimler Truck Konzern haben. Er nimmt Hinweise auf Regelverstöße von Beschäftigten, Kunden oder Geschäftspartnern des Unternehmens entgegen.

Als Rechtsanwalt unterliegt der Neutrale Mittler dem Unternehmen gegenüber der anwaltlichen Schweigepflicht. Dadurch können Hinweisgeber, die unerkannt bleiben möchten, gegenüber dem Unternehmen anonym bleiben. Mit Zustimmung des Hinweisgebers leitet der Neutrale Mittler den Hinweis – auf Wunsch in anonymisierter Form – an das Hinweisgebersystem SpeakUp weiter.

Sie erreichen den Neutralen Mittler unter folgenden Kontaktdaten.

Kontakt Neutraler Mittler
Rechtsanwältin Dr. Regina Michalke
Kanzlei Hamm Kempf & Partner Rechtsanwälte PartG mbB
Dantestr. 11
60325 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 959 1900
E-Mail: daimlertruck@ra-neutralermittler.de