Entsprechenserklärung & Berichte
Entsprechenserklärungen
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft haben jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.
Entsprechenserklärung § 161 AktG (Stand 12/2024)
Erklärung zur Unternehmensführung
Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen jährlich eine Erklärung zur Unternehmensführung abgeben und veröffentlichen, Konzernmuttergesellschaften auch für den Konzern. Darüber hinaus empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, dass Vorstand und Aufsichtsrat jährlich in der Erklärung zur Unternehmensführung über verschiedene weitere Aspekte der Corporate Governance berichten. Die Daimler Truck Holding AG hat die Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns zusammengefasst. Die Prüfung der Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung durch den Abschlussprüfer ist darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.
Erklärung zur Unternehmensführung 2023 (aus Geschäftsbericht Daimler Truck Holding AG 2023, Seiten 155-171)
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Frühere Erklärungen