Daimler Truck

FAQ

zur Daimler Truck-Aktie und Dividende

Wo bekomme ich Aktien der Daimler Truck Holding AG (nachfolgend „Daimler Truck-Aktien“)? Wozu dient das Aktienregister und wie ist die Einsichtnahme geregelt? Hier erhalten Sie Antworten auf diese und andere Fragen zur Aktie.

Kauf und Verkauf von Aktien, Aktienregister, etc.

  • Wo bekomme ich Daimler Truck Aktien?

    Die Daimler Truck-Aktie (Börsenkürzel DTG, ISIN DE 000 DTR0CK8) ist eine auf den Namen lautende Stückaktie. Die Aktie ist um Handel in regulierten Markt der Börse in Frankfurt zugelassen und wird dort gehandelt. Sie ist darüber hinaus handelbar an mehreren inländischen und ausländischen Wertpapierbörsen. Sie können die Aktie über Banken und Broker erwerben.

  • Wozu dient das Daimler Truck Aktienregister?

    Im Aktienregister werden die Aktionäre der Daimler Truck Holding AG eingetragen. Das Aktienregister wird entsprechend des Börsenhandels täglich aktualisiert. Die Daimler Truck Holding AG kann die in ihrem Aktienregister eingetragenen Aktionäre direkt anschreiben, z.B. bei der Einladung zur Hauptversammlung. Falls ein Aktionär nicht persönlich im Aktienregister eingetragen ist, sondern seine Bank eingetragen wurde, versorgt die Bank ihn mit den Informationen.

  • Wie ist die Einsichtnahme in das Aktienregister geregelt?

    Jeder Aktionär hat Anspruch auf Einsicht seiner im Aktienregister gespeicherten Daten. Die Einsicht ist in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Leinfelden-Echterdingen, Deutschland, oder online das InvestorPortal für Aktionäre möglich.

  • Was ist bei Kauf/Verkauf der Daimler Truck -Aktie in Bezug auf das Aktienregister zu beachten?

    Die Aktie der Daimler Truck Holding AG ist eine auf den Namen lautende Stückaktie. Das bedeutet, die jeweiligen Inhaber der Aktien werden im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Da sich sämtliche Aktien der Gesellschaft in Girosammelverwahrung befinden, erfolgt die Übertragung durch Verkauf und Aktualisierung der Bestände im Depotbankensystem. Die entsprechende Umschreibung des Aktienregisters erfolgt im Regelfall automatisch. Im Verhältnis zur Daimler Truck Holding AG gilt derjenige als Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist. Der Aktionär ist grundsätzlich verpflichtet, der Gesellschaft die Angaben für das Aktienregister, unter anderem Namen, Geburtsdatum und die Adresse des Aktionärs sowie der Stückzahl, mitzuteilen.

  • Bis wann kann ich meine Aktien vor der HV handeln?

    Der An- und Verkauf von Aktien der Daimler Truck Holding AG vor dem HV-Termin ist immer möglich. Es gibt keinen Hinterlegungstag und keine Verkaufssperre. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind allerdings nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich fristgerecht angemeldet haben. Maßgeblich für die Stimmrechtsausübung ist die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Zahl der Aktien. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden einige Tage vor der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister mehr vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung. Beginn und Ende des Umschreibungsstopps werden in der jeweiligen Einberufungsunterlage angegeben.

  • Kann man effektive Daimler Truck-Aktienurkunden beziehen?

    Nein, individuelle Daimler Truck-Aktienurkunden werden nicht ausgestellt. Sämtlicher Aktien der Gesellschaft werden durch Globalurkunden verbrieft, die sich in der Girosammelverwahrung bei Clearstream Banking AG befinden. Ein Anspruch auf individuelle Verbriefung der gehaltenen Aktien ist in der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.

  • Wann wird die Dividende ausgezahlt?

    Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung fällig.

  • Welche Dividendenpolitik verfolgt Daimler Truck?

    Es wird beabsichtigt, eine Jahresdividende von 40% bis 60% des konsolidierten, den Aktionären der Daimler Truck Holding AG zurechenbaren Ergebnisses zu zahlen.

  • Wann notiert die Aktie ex dividende?

    Der Aktienkurs notiert am ersten Geschäftstag nach der Hauptversammlung ex dividende.

  • Bis wann muss ich Aktien gekauft haben, um dividendenberechtigt zu sein?

    Sie müssen spätestens am Tag der Hauptversammlung die Aktien (ISIN: DE 000 DTR0CK8) gekauft haben, um nach der Hauptversammlung die Dividende zu erhalten. Es gibt keine Mindesthaltedauer vor oder nach der Hauptversammlung. Bei einem außerbörslichen Kauf können sich Abweichungen ergeben. Hierüber kann Sie nur der Verkäufer der Aktien informieren.

  • Wen kontaktiere ich bei Fragen zur Dividendenzahlung?

    Die Aktien der Daimler Truck Holding AG werden girosammelverwahrt; bitte wenden Sie sich an Ihre Haus-/Depotbank, bei der das Aktiendepot geführt wird. Aktionäre, die ihre Aktien über American Stock Transfer & Trust Company, LLC (AST) halten, können sich bei Fragen an AST wenden. Sie erhalten Informationen über folgenden Ansprechpartner:

    D.F. King & Co., Inc.
    48 Wall Street
    New York, NY 10005
    Banks and Brokers Call Collect: (212) 269-5550
    All Others Please Call Toll-Free: (800) 769-4414

  • Was ist wichtig bzgl. Dividende und Veräußerungsgewinnen?

    Nachfolgend wird zwischen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären (Inländer) und ausländischen Aktionären unterschieden.

    I. Inländische Aktionäre

    (a) Besteuerung von Dividenden
    Die Dividende auszahlende Bank nimmt auf die Bruttodividende der Daimler Truck Holding AG einen Kapitalertragsteuerabzug von 26,375% vor (= 25% Kapitalertragsteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag auf 25% Kapitalertragsteuer).

    Der Kapitalertragsteuerabzug hat grundsätzlich abgeltende Wirkung, d.h. die Dividenden werden nicht mehr in die Einkommensteuerveranlagung der Aktionäre einbezogen.

    Mit der Kapitalertragsteuer ist ab 1.1.2015 zugleich auch die Kirchensteuer von Kapitalerträgen einzubehalten, wenn der Aktionär einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört.

    Liegen eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung oder ein ausreichender Freistellungsauftrag vor, erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug.

    Hat der Aktionär seiner Depotbank keinen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilt oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt und liegen die Voraussetzungen für eine solche Erteilung aber vor, so kann er die durch die Depotbank einbehaltene Kapitalertragsteuer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt erstattet erhalten.

    (b) Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien
    Veräußert der Aktionär Daimler Truck-Aktien, so unterliegt ein dabei erzielter Gewinn der Kapitalertragsteuer. d.h. die inländische Depotbank nimmt auf den Veräußerungsgewinn einen Kapitalertragsteuerabzug von 26,375% (KESt + Soli) (ggf. zuzüglich Kirchensteuer) vor. Der Kapitalertragsteuerabzug hat abgeltende Wirkung, d.h. die Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich nicht mehr in die Einkommensteuerveranlagung des Aktionärs einbezogen.

    Die Haltedauer der Aktien spielt – anders als in der Vergangenheit (Spekulationsfrist 1 Jahr) - keine Rolle mehr.

    (c) Verluste aus der Veräußerung von Aktien
    Verluste aus der Veräußerung von Daimler Truck-Aktien können steuerlich mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden.
     

    II. Ausländische Aktionäre

    (a) Dividenden
    Wie bei inländischen Aktionären, nimmt die dividendenauszahlende Bank auf die Bruttodividende einen Kapitalertragsteuerabzug von 26,375% (KESt + Soli) vor. Die Dividende ist im Heimatstaat des Aktionärs nach den dort geltenden Regeln zu versteuern. Die in Deutschland gezahlte Kapitalertragsteuer kann ggf. ganz oder teilweise auf die im Ausland festgesetzte Einkommensteuer angerechnet werden.

    Dem Aktionär kann in Deutschland ein Anspruch auf teilweise Rückzahlung der Kapitalertragsteuer zustehen, wenn in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) zwischen Deutschland und dem Heimatstaat des Aktionärs auf Dividenden ein niedrigerer Steuersatz als 26,375% vereinbart ist.

    Für die Entlastung von Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich ein schriftlicher Antrag erforderlich.

    Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen müssen einige Besonderheiten beachten, wenn die ab dem 1. Januar 2017 zugeflossenen Kapitalerträge nach einem DBA oder anderen bilateralen Abkommen einem geringeren Steuersatz als 15 v. H. unterliegen.

    Weitere Informationen hierzu können über die Internetadresse des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.bund.de) heruntergeladen werden.

    (b) Veräußerungsgewinne/-verluste
    Veräußert der Aktionär Aktien – unabhängig vom Anschaffungsdatum –, so unterliegt ein dabei erzielter Gewinn nicht der Kapitalertragsteuer, dh. die inländische Depotbank behält auf den Veräußerungsgewinn keine Kapitalertragsteuer ein. Voraussetzung ist, dass der Aktionär von der Depotbank als ausländischer Aktionär erkannt wird, d.h. dass seine Kontendaten ihn als ausländischen Aktionär identifizieren.

    Veräußerungsgewinne/-verluste sind im Heimatstaat des Aktionärs nach den dort geltenden Regeln zu versteuern.

    Hinweis:
    Die vorstehenden Ausführungen stellen nur allgemeine Hinweise dar und begründen keine steuerliche Beratung. Die Ausführungen geben unsere Interpretation der relevanten aktuell gültigen steuergesetzlichen Bestimmungen wieder. Für darüber hinausgehende Informationen empfehlen wir im Einzelfall eine steuerliche Beratung einzuholen.

Informationen zur Kursentwicklung liefert die Übersichtsseite zur Daimler Truck-Aktie.

Dividende und Versteuerung

Welche Dividendenpolitik verfolgt die Daimler Truck Holding AG? Und was ist wichtig in puncto Dividende und Veräußerungsgewinnen? Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Allgemeine Informationen zur Dividende finden Sie auf der Seite Dividende.

Sonstige Themen

  • Gibt es eine Möglichkeit, Geschäftsberichte und Zwischenberichte zu bekommen?

    Die Geschäftsberichte und Zwischenberichte finden Sie in der Rubrik Disclosure & Events.