Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

01. März 2024 - In Deutschland gilt für börsennotierte oder der Mitbestimmung unterliegende Gesellschaften das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“. Die Daimler Truck Holding AG berichtet ihre Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und auf den beiden Ebenen darunter sowie die gesetzte Frist für deren Erreichung im Geschäftsbericht 2023 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Die Daimler Truck AG veröffentlicht nachfolgend ihre Ziele und Fristen.

Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Daimler Truck AG

Das Aktiengesetz sieht vor, dass der Aufsichtsrat der Daimler Truck AG für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung bestimmt. Der Vorstand der Daimler Truck AG hat seinerseits solche Zielgrößen und Fristen für die beiden ihm nachgeordneten Führungsebenen festzulegen.

In Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung hat der Aufsichtsrat der Daimler Truck AG mit Beschluss vom 2. Dezember 2020 im Hinblick auf seine eigene Zusammensetzung eine Zielgröße für den Frauenanteil von 30 % und als Frist für deren Erreichung den 31. Dezember 2025 bestimmt. Zum 31.12.2023 lag der Frauenanteil im Aufsichtsrat der Daimler Truck AG bei 30 %.

Mit Beschluss vom 2. Dezember 2020 hat der Aufsichtsrat darüber hinaus eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Daimler Truck AG von 14 % und eine Frist für deren Erreichung bis zum 31. Dezember 2025 bestimmt. Der Vorstand der Daimler Truck AG bestand zum damaligen Zeitpunkt aus sieben Personen, so dass damit intendiert war, dass perspektivisch mindestens eine Frau im Vorstand vertreten ist. Mit Wirkung zum 1. Februar 2021 wurde Frau Karin Rådström zum Vorstandsmitglied der Daimler Truck AG bestellt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde der Vorstand der Daimler Truck AG auf insgesamt acht Mitglieder erweitert.

Nach dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionengesetz, FüPoG II), das am 12. August 2021 in Kraft getreten ist, müssen die Zielgrößen den angestrebten Frauenanteil am Vorstand beschreiben und bei Angaben in Prozent vollen Personenzahlen entsprechen. Mit Beschluss vom 10. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat das Ziel bestätigt, mindestens eine Vorstandsposition der Daimler Truck AG mit einer Frau zu besetzen und sich hierfür eine Frist bis zum 31. Dezember 2025 zu setzen. Daraus resultiert mit Blick auf die Erweiterung des Vorstands auf acht Mitglieder ein Frauenanteil von 12,5 %. Zum 31. Dezember 2023 bestand der Vorstand aufgrund der Vakanz einer Vorstandsposition nur aus sieben Mitgliedern, darunter eine Frau, sodass das Ziel mit rund 14 % erreicht wurde. Eva Scherer wird die vakante Position mit Wirkung zum 1. April 2024 besetzen, sodass ab diesem Zeitpunkt zwei Frauen im Vorstand vertreten sein werden.

Mit Beschluss vom 20. November 2020 hat der Vorstand für die erste und zweite Managementebene unterhalb des Vorstands jeweils 15 % als Zielgröße für den Frauenanteil und eine Frist zu deren Erreichung bis zum 31. Dezember 2025 gesetzt. Zum 31. Dezember 2023 lag der Frauenanteil auf der ersten Managementebene unterhalb des Vorstands bei 15,4 % und auf der zweiten Managementebene unterhalb des Vorstands bei 14,9 %.